G A V für temporäre Mitarbeiter
Fluch für IT-Contractors!
Aufgrund von teilweise haarsträubenden Zuständen unter welchen temporäre Mitarbeiter in gewissen Sektoren wie z.B. dem Baugewerbe arbeiten mussten, setzten die Gewerkschaften solch enormen Druck auf, dass den grossen Stellenvermittler wie Manpower oder Randstadt/Vedior nicht anderes übrig geblieben ist, als einen eigenen Vorschlag für die Erstellung eines GAV für sämtliche temporäre Mitarbeiter zu erstellen.
So begrüssenswert Punkte wie Mindest-Lohn für die Tiefpreis-Job’s auch sein mögen, so ist schlussendlich doch ein umfangreiches und kompliziertes Vertragswesen entstanden, was für die meisten IT-Contractors eher negative Affekte haben wird.
Neu soll unter anderem eine einheitliche Versicherungs- und Krankentaggeldlösung obligatorisch werden, welche die Flexibilität und Freiheit der heutigen Zeit nicht mehr erlaubt, was bedeutet, dass sich ein Contractor zwar besser oder privat versichern kann, aber die gesetzlichen minimalen Vorgaben sowieso auch bezahlen muss.
Des weiteren soll allen IT-Spezialisten nun neu auch noch 1,5% vom Lohn abgezogen werden um diese Beträge auf einem staatlich kontrollierte Weiterbildungsfond abzugeben.
Zusätzlich erhalten die Gewerkschaften das Recht jederzeit die Verträge im Detail zu überwachen und zu prüfen und zwar unangemeldet. Dies bedeutet, dass die Agentur zusätzliches Personal für die Führung dieser Protokolle einstellen muss. Das ist nicht nur mit erhöhten Kosten verbunden, sondern es entstehen hier auch mögliche rechtliche Probleme, betreffend dem Datenschutz, denn es soll nicht die Sache der Gewerkschaftsvertretern sein, zu überprüfen in welchem selbständigen Verhältnis ein Mitarbeiter mit seiner Firma über eine Agentur arbeitet.
Wir von Harvey Nash sind überzeugt, dass ein erfolgreiche Zusammenarbeit mit temporären Mitarbeitern nur erfolgreich sein kann, wenn man auf vertrauensvoller Basis zusammenarbeitet und den individuellen Ansprüchen und Erwartungen der temporären Mitarbeiter auch entsprechen kann.
Staatliche Vorgaben führen schlussendlich nur dazu, dass die externen Mitarbeiter noch mehr gegenüber den Festangestellten diskriminiert werden und es ist praktisch bewiesen, dass bei einer Annahme des GAV viele unserer Kunden einen Abbau der externen Mitarbeiter vornehmen werden und das Stellenangebot für unsere hochqualifizierten externen Spezialisten massiv reduziert wird.
August 28, 2008 02:34 PM | Permalink

